Prozessbegleitung für minderjährige ZeugInnen häuslicher Gewalt
Wie bereits seit einigen Jahren vom Opferschutz gefordert, wurde am 9. Oktober der Anspruch auf Prozessbegleitung durch die Ausweitung des Opferbegriffs nun umgesetzt! So haben minderjährige ZeugInnen häuslicher Gewalt endlich einen Anspruch darauf, ebenfalls als Opfer im Verfahren geführt zu werden. Dadurch erhalten sie Unterstützung von der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung.
Einen Beitrag zur Umsetzung hat VICESSE im Rahmen des Projekts E-PROTECT von 2017–2019 geleistet. In einem Policy Brief konnten die Forderungen verschiedener PraktikerInnen und Einrichtungen aus dem Opferschutz gesammelt und an das Bundesministerium übermittelt werden. Ebenso erschien Anfang des Jahres dazu ein Beitrag in der Zeitschrift juridikum 1/2020.
Die Justizministerin hat schließlich die darin vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt – zur Freude aller Opferschutzeinrichtungen und vor allem aller betroffenen Kinder und Jugendlichen! Einzig ausstehend bleibt jedoch noch, dass bei minderjährigen Opfern auch die Arbeit mit den Bezugspersonen der anspruchsberechtigten Minderjährigen ins Gesetz aufgenommen wird, wie Frau Mag. phil. Barbara Neudecker MA, die Leiterin der Fachstelle für Prozessbegleitung, in einem persönlichen Gespräch mit VICESSE dazu ergänzt. Bleibt also abzuwarten, ob dieser Schritt ebenfalls noch in dieser Legislaturperiode getan wird.
Marion J. Neunkirchner, BA MA
Oktober 2020
Siehe dazu: Beitrag vom 30. September 2019