„Rattenschwanz an Folgeproblemen“

 

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Seit Sonntag ist das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Österreich in Kraft und wer dagegen verstößt, hat mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen. Da Sicherheitsbeamte damit betraut sind, stellt sich natürlich die Frage: Wie hebt dieses Gesetz die Sicherheit in der österreichischen Gesellschaft?

Norbert Leonhardmair ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Sicherheitsforschung im Wiener Zentrum für soziale Wissenschaftsforschung. Seine Antwort auf diese Frage ist einfach: „Das sollte eigentlich nicht Aufgabe der Polizei sein.“ Denn das Gesetz hebe die Sicherheit überhaupt nicht. Im Gegenteil, es schaffe nur zusätzliche Arbeit für die Polizei, die ohnehin schon genug Aufgabenfelder zu bewältigen habe. Nun müsse diese auch noch Ordnungsmandate für Frauenkleider ausstellen. Auch für einen Nutzen bei der Terrorbekämpfung findet Leonhardmair „keine Anhaltspunkte“.

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