Angelika Adensamer hält am European University Institute einen Vortrag zu digitalen Beweismitteln

Immer mehr digitale Anwendungen werden von Behörden genutzt, um Beweismittel zu generieren und zu analysieren. Angelika Adensamer untersucht die Voraussetzungen, die durch die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für den rechtlichen Schutz gegen algorithmische Beweismittel in den Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten festgelegt sind. Details zur Veranstaltung finden sich hier.

Matthäus VobrubaComment