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Messerattacke, BVT und eine Frage der Konsequenzen

Schärfere Gesetze oder bessere Umsetzung? Im Nachhall der blutigen Messerstechereien in Wien und der Ereignisse im Innenministerium zahlt es sich aus, sich ein paar Gedanken über das Funktionieren unserer Verwaltung zu machen.

Die brutale Messerattacke eines Flüchtlings, der in Wien-Leopoldstadt mehrere Passanten schwer verletzte, hat die Diskussion über eine härtere Gangart gegenüber Asylwerbern wieder angefacht. Die Dramatik solcher Ereignisse verführt zu ebenso dramatischen Vorschlägen, wie dergleichen in Zukunft zu verhindern sei.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch erstens, dass die vorhandenen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Straftätern völlig ausreichen, um solche Taten zu ahnden und entsprechend differenzierte Maßnahmen zu setzen. Zweitens lässt allerdings die Umsetzung und praktische Anwendung des geltenden Rechts durch die Verwaltung hier zu wünschen übrig.

Vergangene Fälle

Das ist kein österreichisches Problem. Erinnert sei an eine Reihe spektakulärer Fälle der jüngsten Vergangenheit, das Attentat auf den Weihnachtsmarkt in Berlin im vergangenen Jahr, die Anschläge in Brüssel und Paris oder aber auch den tödlichen Angriff auf eine unbeteiligte Person am Brunnenmarkt in Wien.

In allen diesen Fällen waren die späteren Täter den Behörden bekannt, es gab Bescheide und Vorgaben, die hätten umgesetzt werden können. Wenn alles ordnungsgemäß abgearbeitet worden wäre, wenn Haftbefehle, Ausweisungsbescheide und Abschiebeverfügungen in Kooperation der beteiligten Behörden ausgeführt worden wären, hätten diese Vorfälle wahrscheinlich verhindert werden können. Das ist in keinem der Fälle geschehen.

Rechte geltend machen Die überwiegende Mehrzahl der Asylwerber lässt sich nichts zuschulden kommen. Sie versuchen unter extrem schwierigen Bedingungen ihr Leben zu fristen, und wenn sie die rechtsstaatlich verfügbaren Mittel des Widerspruchs gegen behördliche Bescheide nutzen, so ist das ihr gutes Recht. Unabhängig davon Hilfestellungen zur Integration zu leisten ist die ethisch-politische Pflicht des Gastlandes. Im Anlassfall dafür zu sorgen, dass entsprechende Beschlüsse umgesetzt werden, ist die Aufgabe einer rechtsstaatlichen Verwaltung.

Österreich hat, wie die Mehrzahl der europäischen Staaten, eine rechtsstaatlich fundierte, im Prinzip funktionierende Verwaltung, die ihren Aufgaben auf der Basis gesetzlicher Vorgaben nachkommt und dabei in den meisten Fällen auch die Menschenrechte achtet. Spektakuläre Ereignisse wie die jüngste Messerattacke werfen allerdings ein Schlaglicht auf die Defizite, die es hier gibt – Defizite der Betreuung und Versorgung ebenso wie Defizite der behördlichen Kooperation und Umsetzung von Entscheidungen.

Bogen spannen

Hier lässt sich dann der Bogen zu einem weiteren lokal spektakulären Ereignis der vergangenen Tage schlagen. Die martialische Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zeigt, dass die Vorstellungen der politisch Verantwortlichen zum Thema Verwaltungsreform offensichtlich nicht sehr entwickelt sind.

Während auf der einen Seite mangelnde Behördenkooperation in der Verwaltung im Alltag ignoriert wird, greift man auf der anderen Seite zur Holzhammermethode und macht gleich ein ganzes Bundesamt platt. Und gewissermaßen als Beitrag zur politischen Folklore hängt man dem Bundesministerium für Justiz die Aufgaben Verfassung, Reform und Deregulierung um.

Vielleicht wäre es besser, statt vor der Zunahme von Asylwerbern und vor Messerstechereien zu warnen, sich über die Leistungsfähigkeit der staatlichen Behörden und die politische Ratlosigkeit im Angesicht solcher Probleme zu unterhalten. Die öffentliche Debatte nach solchen Ereignissen wie jenem vor wenigen Tagen in der Praterstraße sollte sich eher auf Fragen der Verwaltungsreform konzentrieren, als sich in Fantasien über die Bedrohung durch gefährliche Gruppen (innerhalb und außerhalb der Staatsverwaltung) zu ergehen.

 

Dieser Artikel erschien in Der Standard, am 14.03.2018 als Kommentar der Anderen.